Projekte beantragen

Wir unterstützen eure Projektidee

Projektförderung

Zahlreiche Initiativen und Vereine mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern setzen sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Wir fördern ziviles Engagement und demokratisches Verhalten u.a. auch auf kommunaler Ebene. Zentrale Anlaufstelle von „Vielfalt LEBEN“ ist die Koordinierungsstelle. Engagierte und Interessierte können Informationen über die aktuelle Situation im Landkreis Greiz einholen, sich bei lokalen Netzwerken einbringen oder z.B. bei der Antragstellung beraten lassen. Stellen Sie uns Deine Projektidee zur Stärkung der Demokratie bzw. Förderung von Toleranz und Weltoffenheit vor und nimm mit uns Kontakt auf.

Download

Antragsformulare

Antrag PfD Aktionsfonds 2024 als PDF oder Word-Dokument

Antrag PfD Projektförderung 2024 als PDF oder Word-Dokument
(Anlage „Öffentlichkeitsarbeit und Richtlinien“ als PDF)

Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm als PDF

Merkblatt Reisekosten als PDF

Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger als PDF

Anlage „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ als PDF

Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ zur Förderung von Projekten als PDF

Handreichung: Orientierungshilfe zur Antragstellung als PDF

Muster Vergabedokumentation als PDF

Fristen zur Einreichung Projektförderung

Da über Anträge zur PfD Projektförderung im Begleitausschuss beraten und entschieden wird, müssen diese 14 Tage vor der Ausschusssitzung eingereicht sein.

Das sind 2023 folgende Termine: 17.03., 26.05., 25.08., 17.11.2023

Downloads

Liste der Materialien und Tools, die wir euch ausleihen können (für Moderation, Präsentation oder zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Vielfalt Leben)

Logo Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Logo Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Logo Freistaat Thüringen – Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Logo Thüringer Landesprogramm DENK BUNT

Logo Vielfalt LEBEN

Logo Stadt Greiz

Was du wissen solltest

Häufige Fragen

Welche Projekte werden gefördert?

Das wichtigste Bewertungskriterium für einen Projektantrag ist die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“. Diese kann hier heruntergeladen werden. Wichtig ist der Abschnitt 2.1

Mindestens einer der in Punkt 2.1 der Förderleitlinie aufgeführten inhaltlichen Grundsätze sollte sich im Projektantrag wiederfinden. Dabei sind vor allem die Förderschwerpunkte und Projektziele zu beachten. Der Innovationsgehalt sowie die Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren sollten in der Projektbeschreibung begründet werden. Bei Fragen dazu kann die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie behilflich bei der Beantragung sein.

(1) Projekte, die nach Inhalt/Methodik/Struktur schulischen Zwecken, einer Berufs- oder Hochschulausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der Partei- oder Gewerkschaftsarbeit oder der Erholung/Touristik dienen. Organisationen, die in diesen Feldern arbeiten, können dennoch Projektanträge stellen. Der Förderwunsch muss sich dann auf Maßnahmenbeziehen, die außerhalb der oben genannten Arbeitsgebiete die in 2.1 der Förderleitlinie benannten inhaltlichen Grundsätze behandeln. Bei Fragen dazu kann die Koordinierungs- und Fachstelle kontaktiert werden.

(2) Projekte mit agitatorischen Zielen.

(3) Projekte, die originäre Aufgabenbereiche des Kinder- und Jugendplanes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW)berühren und dort gefördert werden könnten.

Der Projektantrag wird von der Koordinierungs- und Fachstelle an den Begleitausschuss weitergeleitet. Dieser beschließt mit einfacher Mehrheit darüber, ob das Projekt gefördert wird. Der Begleitausschuss, der neben Vertreter*innen aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträger*innen aus der Zivilgesellschaft besetzt wird, ist das zentrale Steuerungsgremium der Partnerschaft für Demokratie für Stadt und Landkreis Greiz. Dieses Gremium kommt in der Regel mindestens viermal im Jahr zusammen, um über Projektanträge zu beschließen und die Bedarfe der Partnerschaft für Demokratie zu analysieren. Die Koordinierungs- und Fachstelle informiert gerne über den nächsten Sitzungstermin.

Was und wie viel ist förderfähig?

(1) Eine häufige Frage zur Notwendigkeit ist die Verpflegung. Für Tagesveranstaltung, öffentlichkeitswirksame Präsentationen etc. ist eine Finanzierung von Kaffee, Keksen, Kaltgetränken etc. in wirtschaftlich sparsamen Rahmen sinnvoll und möglich. Wir empfehlen dennoch, wenn möglich, für Verpflegung andere Geldquellen (z.B. Kasse des Vertrauens unabhängig vom Förderantrag) zu nutzen.

(2) Alkoholische Getränke sind von einer Bundesförderung natürlich ausgeschlossen. Auch Eisbecher etc. halten einer Prüfung auf Notwenigkeit nicht wirklich stand.

Beachtet bitte, dass durch das Bundesreisekostengesetz für Kraftfahrzeuge 20 Cent je Kilometer gefördert werden. Der Höchstbetrag ist auf 150€ festgelegt. Bei Bahnfahrten gibt es eine Finanzierung für die 2. Klasse. Wie bei allen Ausgaben muss der Fahrtzweck natürlich für Ihr Projekt notwendig sein.

Pauschalen (z.B. Verwaltungspauschale) werden nicht anerkannt! Bitte immer darauf achten, dass jede Ausgabe mit konkreten Leistungen, Anschaffungen usw. belegt werden können.

Nein. Die Partnerschaft für Demokratie in Stadt und Landkreis Greiz hat keine Maximalgrenzen festgelegt. Bei einer Beantragung über 1000,00 € entscheidet der gesamte Begleitausschuss in seiner Sitzung über die beantragte Summe. Beantragt ihr für euer Projekt mehr als 3000,00 € muss das Projekt in der Ausschusssitzung persönlich vorgestellt werden. Die Kosten müssen nachweisbar und notwendig für die Zielerreichung sein.

Handreichung zum Antrag

Orientierunghilfe

Du überlegst Fördergelder für ein Projekt im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie zu beantragen? Hier ein paar Tipps als Orientierungshilfe (Download als PDF oder Word-Datei).

Einige Fragen sind noch offen? Dann nimm Kontakt zu uns auf!

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Dazu zählen u.a. gemeinnützige Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Für Anträge unter 1000€ ist das Formular „Aktionsfondantrag“ zu nutzen, für Vorhaben über 1000€ das Formular „Projektfondantrag“.

Anträge für Aktionsfonds können jederzeit eingereicht werden, spätestens 14 Tage vor Projektbeginn.

Die Eingangsfristen der Anträge für Projektvorhaben (d.h. über 1.000 Euro Fördersumme) orientieren sich an den Terminen der Begleitausschusssitzungen, die auf der Homepage von Vielfalt LEBEN veröffentlicht sind.

Wichtig ist, dass alle Projekte bis zum 10. Dezember eines jeden Jahres abgeschlossen und abgerechnet sein müssen.

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein und fristgerecht bei Vielfalt LEBEN eingereicht werden.

Sowohl bei Anträgen für Aktionsfonds- als auch bei Projektvorhaben müssen Sie neben dem ausgefüllten Förderantrag einen aktuellen Gemeinnützigkeitsbescheid des zuständigen Finanzamtes sowie einen aktuellen Vereinsregisterauszug mit einreichen.

Die Leistung der Unterschrift muss durch volljährige, vertretungsberechtigte/n Person/en eures Trägers geleistet werden. Bitte nennt uns Ansprechpartner*innen, die den gesamten Projektzeitraum für Fragen zur Verfügung stehen.

Gebt eurem Projekt einen möglichst griffigen Projekttitel, der das Anliegen eures Projekts widerspiegelt.

Durchführungsorte müssen innerhalb des Landkreises Greiz liegen. Die Ausnahme bilden überregionale Fahrten.

Die Maßnahmenförderung ist immer an das jeweilige Kalenderjahr geknüpft. Eine Projektdauer über den 10. Dezember hinaus ist nicht möglich. Bitte bedenkt Vor- und Nachbereitungszeiten für eure Projekte, da nur Belege anerkannt und abgerechnet werden können, die innerhalb des bewilligten Förderzeitraumes ausgestellt wurden. Achtet auf das Rechnungsdatum eurer Belege. Ausgaben, die vor oder nach dem bewilligten Förderzeitraum getätigt wurden, können nicht mit Fördermitteln aus der Partnerschaft für Demokratie finanziert werden.

Bitte wählt eine Zielgruppe aus und kreuzt an, aus welchen Bereichen die Zielgruppe hervorgeht. Bitte gebt realistische Teilnehmer*innenzahlen an. Für eine Förderzusage ist dabei nicht relevant, dass möglichst eine große Zahl von Teilnehmenden erreicht wird, in erster Linie geht um die Qualität, Wirkung und Nachhaltigkeit des Projektes.

Beschreibt Sie eure Ziele so konkret wie möglich, sodass die Überprüfung der Zielerreichung möglich ist.

Indikatoren sind Messfaktoren, anhand derer beschrieben werden kann, wie und wodurch das Ziel des Projektes erreicht wurde. Die Indikatoren sollen den Koordinierungsstellen sowie dem Begleitausschuss helfen, Aussagen über den Erfolg oder Misserfolg eines Projektes zu treffen. Je genauer die Indikatoren vor Beginn des Projektes beschrieben sind, umso einfacher ist die Auswertung für die Fördergeber.

Die Projektbeschreibung ist das Kernstück des Antrages. Orientiert euch an folgenden Fragen:

Welche Maßnahmen umfasst euer Vorhaben und unter welchen Rahmenbedingungen wird das Projekt durchgeführt? Was macht das Projekt innovativ? Die Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, müssen klar und nachvollziehbar sein. Bei der Projektgestaltung muss deutlich werden, dass ihr euch mit Vielfalt LEBEN auseinandergesetzt habt.

Speziell für Aktionsfonds: In der Projektbeschreibung müssen folgende Fragen zum Projekt beantwortet werden: WER macht WAS (inhaltliche Beschreibung der Maßnahmen)? WANN (Zeitrahmen, Zwischenziele)? WOMIT (Kooperationspartner*innen, Ressourceneinsatz)? WIE (Methode, Vorgehensweise)? Welches ZIEL soll mit der Aktion erreicht werden?

Im Antragstext muss eine Zuordnung des Projektinhaltes zu den für die Partnerschaft für Demokratie festgelegten Zielen enthalten sein. (siehe Leitlinien der Partnerschaft für Demokratie in Stadt und Landkreis Greiz)

Beschreibt, wie ihr eure Aktivitäten zeitlich umsetzen wollt. Beginnt bitte mit der Planungsphase und beschreibt nicht nur die Durchführung, sondern auch die Nacharbeitung des Projektes. Benennt chronologisch die einzelnen Schritte, die für die Umsetzung erforderlich sind (Stichpunkte möglich) und welche Ergebnisse im jeweiligen Zeitraum erwartet werden.

Benennt mögliche Kooperationspartner*innen und stellt Art und den Umfang deren Mitwirkung konkret dar. Welche Möglichkeiten zur Projektfinanzierung – außer die Partnerschaft für Demokratie – nutzt ihr?

Die Zuwendungen werden als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eigenleistungen können zur Anerkennung gebracht werden. Dabei handelt es sich um Leistungen, die für das Projekt getätigt werden, ohne dass dafür eine Förderung beantragt wird. In der Regel ist eine Eigenleistung in Höhe von 10 Prozent der Gesamtprojektkosten erforderlich. In begründeten Fällen kann der Eigenanteil geringer ausfallen. Dein Finanzierungsplan sollte schlüssig sein und der Betrag der Einnahmen mit den Ausgaben identisch.

Die Antragsteller*innen erklären sich bereit, dass innerhalb des beantragten Projektes bei der Partnerschaft für Demokratie keine weiteren Bundesmittel eingesetzt werden. Eine Kombination mit anderen Mitteln des Bundes ist damit ausgeschlossen. Kofinanzierungsmittel dürfen nicht für einen anderen Zweck genutzt/beantragt werden.

Voraussetzung ist der Abschluss entsprechender Honorarverträge vor Maßnahmenbeginn. Aus diesen muss der Inhalt (Art und Weise) und Umfang (Anzahl der Stunden) der Leistung ersichtlich sein. Achte bei Honoraren auf die Verhältnismäßigkeit. Honorarstaffel und einen Mustervertrag findest Du m Downloadbereich.

Anschaffungen sind bis zu einem Betrag von 500 Euro (netto) ohne Inventarisierungspflicht möglich. Die angeschafften Gegenstände müssen selbstständig nutzungsfähig und beweglich sein (z.B. Kleinmöbel, Fotoapparat). Anschaffungen haben nach Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen (z.B. Nutzung von Rabattmöglichkeiten). Alle angeschafften Güter sind sorgsam zu behandeln und ausschließlich für den Zuwendungszweck zu verwenden.

Ausgaben bis zu 500 Euro (netto) können ohne Vergabeverfahren getätigt werden (Direktkauf). Anschaffungen über 500 Euro (netto) sind nicht möglich. Projektbezogene Verpflegungskosten können – sofern sie angemessen sind – übernommen werden.

Nicht förderungsfähig sind Sollzinsen, Mahngebühren, Investitionen, Kautionen, Rückstellungen, nicht projektbezogene Ausgaben, Pauschalen sowie Auslandsfahrten

Fahrtkosten mit dem privaten Kfz sind analog § 5 (1) Bundesreisekostengesetz http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01062005_D630201171.htm#doc390300bodyText1 förderfähig. Gefahrene Kilometer sind durch ein fortlaufend geführtes Fahrtenbuch aus dem das Kennzeichen des Fahrzeuges, der Name der Fahrer*innen, das Reiseziel, der Reiseanlass, Abreise- und Rückkehrort und die angefallenen Kilometer hervorgehen nachzuweisen. Über Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel sind Listen zu führen, aus denen die Ausgaben ersichtlich werden. Originalbelege der Fahrscheine sind der Abrechnung bei der Stadt Greiz beizulegen.

Die Zuwendung wird nach Abschluss des Projektes gegen die Vorlage aller Originalbelege an die Antragsteller*innen ausgezahlt. Wenn notwendig, ist auch ein Vorschuss von 50 % der beantragten Summe möglich. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Schulklassen, Jugendinitiativen) kann dieser Betrag auf 80 % der Gesamtfördersumme erhöht werden.

Es gilt der Grundsatz, dass nur tatsächlich und kassenwirksam verausgabte Mittel als förderfähig anerkannt werden. Dies setzt den Nachweis mittels Rechnungs- und Ausgabebelegen voraus, d. h. aus den Belegen muss erkennbar sein, wann, in welcher Höhe, an welche Empfänger*innen und zu welchem Zweck Fördermittel verausgabt wurden. Belege sind in der Regel Originalrechnungen (mit Angabe der Mehrwertsteuer) und dazugehörige Original-Quittungen bzw. Kopien von Kontoauszügen oder Kontoausdrucken beim Online-Banking. Der Zusammenhang zwischen Rechnungs- und Ausgabebeleg muss erkennbar sein. Die Originalbelege verbleiben zur Abrechnung des Gesamtprojektes bis zum Ablauf der gesetzlichen Archivierungsfrist bei der Partnerschaft für Demokratie.

Der Zuwendungsbescheid kann mit Auflagen (z. B. Reduzierung der Fördersumme, Eingrenzung des Bewilligungszeitraumes) versehen sein. Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Die Zuwendungsempfänger*innen ist verpflichtet den Koordinierungsstellen der Partnerschaft für Demokratie unverzüglich mitzuteilen, wenn:

  • weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt wurden;
  • angeforderte oder ausgezahlte Beträge nicht zeitnah für fällige Zahlungen verbraucht werden können;
  • sich der Verwendungszweck oder andere maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen;
  • sich der Verwendungszweck mit den bewilligen Mitteln nicht erreichen lässt

Alle getätigten Zahlungen müssen mit Originalbelegen (z.B. Kassenzettel, Quittungen, Fahrscheine) nachgewiesen werden. Aus den Belegen muss ersichtlich werden, für was das Geld im Einzelnen ausgegeben wurde (Einzelposten). Für den Nachweis von Honorarzahlungen sind ein entsprechender Honorarvertrag, eine dazugehörige Rechnung und ein Bankbeleg (Überweisungsbestätigung) notwendig. Teilnehmerlisten sind grundsätzlich zu führen. Wenn keine Teilnehmerlisten geführt werden, ist dies mit der Verwendungsnachweisführung zu begründen. Alle Publikationen, Fotos, Presseartikel sind dem Zuwendungsgeber mit der Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Die Belege werden entsprechend der gesetzlichen Archivierungsfrist aufbewahrt.

Bei allen Pressemitteilungen, Drucksachen, etc. sowie Veröffentlichungen ist unbedingt auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programmes Demokratie leben! sowie das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) im Rahmen des Thüringer Landesprogrammes für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und auf die Stadt Greiz als Träger der Partnerschaft für Demokratie hinzuweisen (Verwendung aller Logos). Die Logos können im Downloadbereich abgerufen werden. Drucksachen (Flyer, Plakate etc.) und Veröffentlichungen (Broschüren, Publikationen) sind vor ihrer Herstellung mit den Koordinierungsstellen abzustimmen.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht, für den ein Sachberichtsraster zu verwenden ist, legen die Zuwendungsempfänger*innen die Umsetzung und die Ergebnisse der Maßnahme dar und stellt sie den im Antrag formulierten Zielen gegenüber. Außerdem gibt er Auskunft über die Verwendung der Fördermittel. Im zahlenmäßigen Nachweis erfolgt eine getrennte Auflistung aller tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans. Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme den Koordinierungsstellen der Partnerschaft für Demokratie abzugeben.

Deinen vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag (inkl. Der geforderten Anlagen) schickst Du per Post an Vielfalt Leben, Burgstraße 1, 07973 Greiz. Das ausgefüllte Antragsformular (ohne Anlagen, Stempel und Unterschrift möglich) sendest Du an vielfaltleben@kirchenkreis-greiz.de

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